Unternehmensgründung

Der erste Schritt

Einer der ersten Schritte, den ein potenzieller Investor oder Unternehmensgründer vornehmen sollte, ist eine Analyse, welche Gesellschaftsform am besten für ihn geeignet ist. Sie hängt von der Art der Geschäftstätigkeit (Produktion und/oder Vertrieb, Bereitstellung von Dienstleistungen oder Vermarktung und Vertretung) sowie von der Höhe der Investition ab. Im Einzelnen sind die wichtigsten Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt:

Die Höhe
des Investitionskapitals

Die Risikoart
Es liegt in der Entscheidung des Unternehmers, ob er seine Haftung auf das gezeichnete Kapital beschränkt oder mit seinem gesamten Vermögen haften möchte.

Organization
d.h. Personen-/Kapitalgesellschaften

Wir helfen Ihnen gerne

Die Investition oder Gründung eines Unternehmens im Ausland kann sich als schwierig und komplex erweisen. Dank des Netzwerks „Invest in Tuscany“ stehen Ihnen Fachleute in unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung, die Sie in Bezug auf Investitionen und Firmengründungen in der Toskana gerne beraten.

Unser Team kann Ihnen folgende Hilfestellungen anbieten:

eine Beratung zu rechtlichen, finanziellen oder gesellschaftsformalen Aspekten; die Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsverbänden und Handelskammern;
die Organisation von Treffen mit Immobilienmaklern und Ortsbegehungen; die Vermittlung des erforderlichen Know-hows für die Anmeldung Ihrer Geschäftstätigkeiten bei den zuständigen Behörden; die Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken und der Kontaktaufnahme mit potentiellen künftigen Partnern, Behörden und Forschungseinrichtungen;
die Auswahl geeigneter Mitarbeiter für Ihr Unternehmen.

Auf der Grundlage einer Analyse der oben genannten Aspekte können Investoren wählen zwischen:

einem Vertretungsbüro

Ein Vertretungsbüro wird von einem Unternehmen eingerichtet, um ausschließlich Marketing- und andere nicht transaktionsbezogene Aktivitäten (wie Marktforschung und Werbeaktivitäten) durchzuführen.

einer Niederlassung

Eine italienische Niederlassung vertritt das Kerngeschäft des ausländischen Unternehmens und ist eine dauerhaft eingerichtete Tochtergesellschaft mit Entscheidungsbefugnis in Italien. Die italienische Niederlassung ist keine unabhängige juristische Person, und die Muttergesellschaft zeichnet somit für ihre Geschäftstätigkeiten verantwortlich.

Eigenständige italienische Gesellschaft

Eine juristische Person, die nach einer Gesellschaftsform unter italienischem Recht gegründet wird und eine eigene Rechtspersönlichkeit hat.

Partnerschaftsgesellschaft

Stammkapital

Gesetzlich ist kein Mindeststammkapital vorgeschrieben.

Risikoart

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft werden mit ihrem Eigenkapital (den Aktien der Gesellschafter) getilgt. Falls diese Aktien jedoch nicht ausreichen, müssen die Gesellschafter die Verbindlichkeiten (persönlich und vollständig) mit ihren eigenen Aktien tilgen.

Organisation

Es sind keine Gesellschaftsorgane vorgesehen. Jeder Gesellschafter, der gesetzlich voll haftbar ist, kann die Gesellschaft leiten.

Gesellschaft

Stammkapital

Eine Mindesthöhe des Stammkapitals ist gesetzlich vorgeschrieben.

Risikoart

Bei Kapitalgesellschaften werden die Verbindlichkeiten des Unternehmens allein und ausschließlich durch sein Eigenkapital getilgt. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Organisation

Es gibt eine große Bandbreite an Gesellschaftsorganen, die mit spezifischen Funktionen betreut sind und nach dem Mehrheitsprinzip handeln.

Einzelunternehmen
Für diese Gesellschaftsform ist keine besondere Struktur erforderlich.

Partnerschaft
Es muss ein Gesellschaftsvertrag (eine Gründungsurkunde) mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt geschlossen werden.

Kommanditgesellschaft
Es muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden (eine Gründungsurkunde), in dem die beiden Kategorien von Gesellschaftern angegeben sind: Komplementäre und stille Teilhaber.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mindestgesellschaftskapital: 10.000 €. Bei Gründung der Gesellschaft müssen mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals bei einer Bank eingezahlt werden.

Einpersonengesellschaft
Mindestens 10.000 €. Bei Gründung der Gesellschaft muss das gesamte Gesellschaftskapital bei einer Bank eingezahlt werden.

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Von 1,00 € bis 9.999,99 €. Bei Gründung der Gesellschaft muss das gesamte Gesellschaftskapital bei der für die Genehmigung zuständigen Behörde eingezahlt werden.

Aktiengesellschaft
Mindestens 120.000 €. Bei Gründung der Gesellschaft müssen mindestens 25 % des Stammkapitals bei einer Bank eingezahlt werden.

Kommanditgesellschaft auf Aktien
Mindestens 120.000 €. Bei Gründung der Gesellschaft müssen mindestens 25 % des Stammkapitals bei einer Bank eingezahlt werden.